WE-Heraeus Förderprogramm
Kommunikationsprogramm – Ausschreibung 2013
Ausschreibung 2013 des Wilhelm und Else Heraeus-Förderprogramms der Deutschen Physikalischen Gesellschaft e.V. zur wissenschaftlichen Kommunikation von Nachwuchsphysikerinnen und -physikern
Der wissenschaftliche Nachwuchs ist eine der wichtigsten Zielgruppen, auf die die Aktivitäten der Wilhelm und Else Heraeus-Stiftung gerichtet sind. Vor diesem Hintergrund hat die Stiftung 1989 gemeinsam mit der DPG ein Programm eingerichtet, das Nachwuchsphysikerinnen und -physikern in einer möglichst frühen Phase ihrer wissenschaftlichen Ausbildung (Diplom-, Master- oder Doktorarbeit) die Möglichkeit eröffnet, eigene Arbeitsergebnisse vor einem kritischen Fachpublikum vorzustellen. Im Rahmen dieses Kommunikationsprogramms wird die aktive Tagungsteilnahme an den DPG-Frühjahrstagungen, an der Deutschen Physikerinnentagung sowie an den Tagungen der EPS und der IUPAP finanziell bezuschusst. Bedingung ist, dass die IUPAP-Tagung in Europa stattfindet.
Jungen Tagungsteilnehmerinnen und Tagungsteilnehmern mit Lebens- oder Arbeitsmittelpunkt in Deutschland, die über ihre Hochschulen bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen keine Reisemittel oder nur Teilunterstützungen erhalten können, wird durch individuelle Zuschüsse die Tagungsteilnahme ermöglicht. Antragsberechtigt im Rahmen des Kommunikationsprogramms sind Autoren/Autorinnen bzw. Koautoren/Koautorinnen eines eingereichten und von der Tagung akzeptierten Tagungsbeitrags in Form eines Vortrags oder eines Posters. Pro Beitrag kann nur eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer gefördert werden. Unterstützt werden ausschließlich DPG-Mitglieder der Beitragsgruppen E, A und 3 (bei Beitragsgruppe 3: nur Diplomanden, Masterstudierende und Doktoranden). Abweichend davon können Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer EPS- oder IUPAP-Tagung bis zu drei Jahren nach ihrer Promotion Anträge einreichen und unterstützt werden.
Hinweise zur Beantragung von Zuschüssen für die Teilnahme an einer Frühjahrstagung der DPG und an der Deutschen Physikerinnentagung:
Reichen Sie bitte zunächst Ihren wissenschaftlichen Beitrag ein. Diese Beitragsanmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege unter www.dpg-tagungen.de. Nach Empfang der Eintragungsbestätigung mit der laufenden Nummer des Tagungsbeitrags können Sie dann über das jeweilige Online-Formular (siehe unten) einen Antrag auf einen Zuschuss im Rahmen des Kommunikationsprogramms stellen. Dazu müssen Sie bei der Antragstellung DPG-Mitglied sein und die Mitgliedsnummer zur Hand haben. Antragschluss ist der 17. Januar 2013 für die DPG-Frühjahrstagungen und der 26. September 2013 für die Deutsche Physikerinnentagung. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Nach erfolgreicher Eingabe der Antragsdaten erhalten Sie nach einer formalen Überprüfung eine Eingangsbestätigung per Email. Etwa 4 Wochen vor der Tagung, also noch rechtzeitig vor Beginn der Tagung, informiert Sie die DPG-Geschäftsstelle per E-Mail über Annahme oder Ablehnung des Antrags. Für die Bearbeitung der Anträge ist in der DPG-Geschäftsstelle Frau Sabine Rieker zuständig ().
Zu Beginn der Tagung erhalten Sie im Tagungsbüro Ihren Tagungsausweis. Vor Ihrer Abreise lassen Sie sich bitte im Tagungsbüro die Dauer der Teilnahme quittieren. Sie können diese Teilnahmebestätigung dann direkt im Tagungsbüro abgeben. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, nach der Frühjahrstagung das Original der Teilnahmebestätigung bis spätestens 11. April 2013 bzw. nach der Deutschen Physikerinnentagung 2013 bis spätestens 15. November 2013 bei der DPG-Geschäftsstelle, Hauptstr. 5, 53604 Bad Honnef einzureichen. Bitte teilen Sie uns bei dieser Gelegenheit ggf. auch eine in der Zwischenzeit geänderte Bankverbindung mit. Verspätet eintreffende Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Für die Tagung sind anrechnungsfähig: 20 Euro pro Übernachtung, 24 Euro Tagegeld, 0,18 Euro pro doppeltem Entfernungskilometer (hin und zurück) zwischen Tagungsort und Hochschulort, Tagungsgebühr. Erstattet werden ausschließlich Fahrtkosten innerhalb Deutschlands. Aus den zur Verfügung stehenden Fördermitteln und den insgesamt von den Tagungsteilnehmern beantragten Zuschüssen wird eine Förderquote ermittelt, die auf maximal 50% der genannten Kosten begrenzt ist. Der jeweilige Zuschuss wird nach der Ausschüttung der Fördermittel auf das angegebene Konto überwiesen. Die Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten eine Übersicht über die zugrunde gelegten Pauschalen per E-Mail zugesandt und verpflichten sich bereits bei der Antragstellung, im Falle einer zusätzlichen Kostenerstattung aus einer anderen Quelle die erstattende Institution über die Höhe der Kostenerstattung im Rahmen des Wilhelm und Else Heraeus-Förderprogramms der DPG zu informieren.
Die Deutsche Physikalische Gesellschaft dankt der Wilhelm und Else Heraeus-Stiftung für die großzügige Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Sie hofft, dass junge Physikerinnen und Physiker auch weiterhin – wie schon über 23.250 Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in der Vergangenheit – die hier gebotene Chance zur aktiven wissenschaftlichen Kommunikation auf den Tagungen nutzen.
Der wissenschaftliche Nachwuchs ist eine der wichtigsten Zielgruppen, auf die die Aktivitäten der Wilhelm und Else Heraeus-Stiftung gerichtet sind. Vor diesem Hintergrund hat die Stiftung 1989 gemeinsam mit der DPG ein Programm eingerichtet, das Nachwuchsphysikerinnen und -physikern in einer möglichst frühen Phase ihrer wissenschaftlichen Ausbildung (Diplom-, Master- oder Doktorarbeit) die Möglichkeit eröffnet, eigene Arbeitsergebnisse vor einem kritischen Fachpublikum vorzustellen. Im Rahmen dieses Kommunikationsprogramms wird die aktive Tagungsteilnahme an den DPG-Frühjahrstagungen, an der Deutschen Physikerinnentagung sowie an den Tagungen der EPS und der IUPAP finanziell bezuschusst. Bedingung ist, dass die IUPAP-Tagung in Europa stattfindet.
Jungen Tagungsteilnehmerinnen und Tagungsteilnehmern mit Lebens- oder Arbeitsmittelpunkt in Deutschland, die über ihre Hochschulen bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen keine Reisemittel oder nur Teilunterstützungen erhalten können, wird durch individuelle Zuschüsse die Tagungsteilnahme ermöglicht. Antragsberechtigt im Rahmen des Kommunikationsprogramms sind Autoren/Autorinnen bzw. Koautoren/Koautorinnen eines eingereichten und von der Tagung akzeptierten Tagungsbeitrags in Form eines Vortrags oder eines Posters. Pro Beitrag kann nur eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer gefördert werden. Unterstützt werden ausschließlich DPG-Mitglieder der Beitragsgruppen E, A und 3 (bei Beitragsgruppe 3: nur Diplomanden, Masterstudierende und Doktoranden). Abweichend davon können Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer EPS- oder IUPAP-Tagung bis zu drei Jahren nach ihrer Promotion Anträge einreichen und unterstützt werden.
Hinweise zur Beantragung von Zuschüssen für die Teilnahme an einer Frühjahrstagung der DPG und an der Deutschen Physikerinnentagung:
Reichen Sie bitte zunächst Ihren wissenschaftlichen Beitrag ein. Diese Beitragsanmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege unter www.dpg-tagungen.de. Nach Empfang der Eintragungsbestätigung mit der laufenden Nummer des Tagungsbeitrags können Sie dann über das jeweilige Online-Formular (siehe unten) einen Antrag auf einen Zuschuss im Rahmen des Kommunikationsprogramms stellen. Dazu müssen Sie bei der Antragstellung DPG-Mitglied sein und die Mitgliedsnummer zur Hand haben. Antragschluss ist der 17. Januar 2013 für die DPG-Frühjahrstagungen und der 26. September 2013 für die Deutsche Physikerinnentagung. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Nach erfolgreicher Eingabe der Antragsdaten erhalten Sie nach einer formalen Überprüfung eine Eingangsbestätigung per Email. Etwa 4 Wochen vor der Tagung, also noch rechtzeitig vor Beginn der Tagung, informiert Sie die DPG-Geschäftsstelle per E-Mail über Annahme oder Ablehnung des Antrags. Für die Bearbeitung der Anträge ist in der DPG-Geschäftsstelle Frau Sabine Rieker zuständig ().
Zu Beginn der Tagung erhalten Sie im Tagungsbüro Ihren Tagungsausweis. Vor Ihrer Abreise lassen Sie sich bitte im Tagungsbüro die Dauer der Teilnahme quittieren. Sie können diese Teilnahmebestätigung dann direkt im Tagungsbüro abgeben. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, nach der Frühjahrstagung das Original der Teilnahmebestätigung bis spätestens 11. April 2013 bzw. nach der Deutschen Physikerinnentagung 2013 bis spätestens 15. November 2013 bei der DPG-Geschäftsstelle, Hauptstr. 5, 53604 Bad Honnef einzureichen. Bitte teilen Sie uns bei dieser Gelegenheit ggf. auch eine in der Zwischenzeit geänderte Bankverbindung mit. Verspätet eintreffende Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Für die Tagung sind anrechnungsfähig: 20 Euro pro Übernachtung, 24 Euro Tagegeld, 0,18 Euro pro doppeltem Entfernungskilometer (hin und zurück) zwischen Tagungsort und Hochschulort, Tagungsgebühr. Erstattet werden ausschließlich Fahrtkosten innerhalb Deutschlands. Aus den zur Verfügung stehenden Fördermitteln und den insgesamt von den Tagungsteilnehmern beantragten Zuschüssen wird eine Förderquote ermittelt, die auf maximal 50% der genannten Kosten begrenzt ist. Der jeweilige Zuschuss wird nach der Ausschüttung der Fördermittel auf das angegebene Konto überwiesen. Die Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten eine Übersicht über die zugrunde gelegten Pauschalen per E-Mail zugesandt und verpflichten sich bereits bei der Antragstellung, im Falle einer zusätzlichen Kostenerstattung aus einer anderen Quelle die erstattende Institution über die Höhe der Kostenerstattung im Rahmen des Wilhelm und Else Heraeus-Förderprogramms der DPG zu informieren.
Die Deutsche Physikalische Gesellschaft dankt der Wilhelm und Else Heraeus-Stiftung für die großzügige Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Sie hofft, dass junge Physikerinnen und Physiker auch weiterhin – wie schon über 23.250 Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in der Vergangenheit – die hier gebotene Chance zur aktiven wissenschaftlichen Kommunikation auf den Tagungen nutzen.
Der Anmeldeschluss für Förderanträge ist der 17. Januar 2013.
- Dresden 2013