Hinweise für Sammelüberweisungen durch Universitätseinrichtungen
Falls die Zahlung der Tagungsgebühren einer Teilnehmergruppe als Sammelüberweisung durch die Universität veranlasst wird, bitten wir um die Avisierung der Zahlung per E-Mail oder Fax an die Deutsche Physikalische Gesellschaft.
E-Mail:
Fax: 02224 - 92 32 50
Jede/r Tagungsteilnehmer/in erhält durch seine Tagungsanmeldung eine Teilnehmernummer und die entsprechende Tagungsgebühr per E-Mail mitgeteilt. Diese Daten benötigen wir zur richtigen Verbuchung der Beträge. Sammelüberweisungen, die in einem Betrag, ohne Avisierung bei uns eingehen, können nicht bearbeitet werden. Die Tagungsteilnehmer/innen müssen dann vor Ort die erhöhten Tagungsgebühren entrichten.
Beispiel für Zahlungsavis: | ||
Institut, Uni oder Gesellschaft etc. | ||
Ansprechpartner/in | ||
Teilnehmer- nummer |
Name | Betrag |
75001 | Müller, Thomas | 120,00 |
75002 | Meier, Claudia | 120,00 |
75012 | Fischer, Ernst | 50,00 |
75045 | Schneider, Astrid | 220,00 |
Endsumme | 510,00 |
Bitte überweisen Sie auf folgendes Konto (ausschließlich für Sammelüberweisungen!):
Kontoinhaber:
Deutsche Physikalische Gesellschaft e.V.
Bank für Sozialwirtschaft AG, Köln
Konto-Nr.: 81 230 00
BLZ: 370 205 00
Bitte beachten Sie, dass die Tagungsgebühren spätestens am 20.02.2013 überwiesen sein müssen, damit der Zahlungseingang noch bearbeitet werden kann. Später eingehende Zahlungen können möglicherweise nicht rechtzeitig verbucht werden. Die Tagungsteilnehmer/innen müssen dann vor Ort die erhöhten Tagungsgebühren entrichten.